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Dienstreiseversicherung

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter absichern.

Unternehmen unterliegen einer gesetzlichen Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter, die im Ausland für sie unterwegs sind. Leib, Leben und Vermögen des Arbeitnehmers sind zu schützen.

Oft wird irrtümlich angenommen, dass ein umfassender Schutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder eine betriebliche Gruppenunfallversicherung besteht. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt beispielsweise nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland existiert. Es wird aber lediglich der Betrag erstattet, der in Deutschland anfallen würde. Wie stark die Kosten im Ausland variieren können, zeigt das Beispiel USA. Während in den Staaten 3-4 Tage stationäre Behandlungen ohne OP-Leistungen bei ca. 10.000 EUR liegen, fallen in Deutschland für vergleichbare Leistungen nur ca. 2.500 EUR an.

Neben der Krankenversicherung gibt es auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft Einschränkungen, da diese lediglich den beruflichen Tätigkeitsbereich und die direkten Wege umfasst, so dass der Arbeitgeber den Schutz während der Freizeit abzusichern hat.

Kommt ein Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nach, haftet er für die Lücken im Versicherungsschutz und muss die anfallenden Kosten tragen: vom kleinen Vermögensschaden, der durch einen Diebstahl entstanden ist, bis hin zu interkontinentalen Rücktransporten, die mit 100.000 EUR zu veranschlagen sind. Um Unternehmen von diesen finanziellen Belastungen zu befreien, gibt es die Dienstreiseversicherung. Mit ihr kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf Geschäftsreisen umfassend absichern und gleichzeitig der gesetzlichen Fürsorgepflicht gerecht werden.

Lassen Sie sich vom FVB-Berater über die weiteren Vorteile und Möglichkeiten der Dienstreiseversicherung informieren.

Wir beraten Sie gern!